Gesundheitsschutz
 
    Welchen Beitrag leistet der Gerichtshof der europäischen Union zur Garantie eines hohen Niveaus an Gesundheitsschutz im Zusammenspiel mit den wirtschaftlichen Grundfreiheiten? Über dieses Thema habe ich im Oktober 2009 promoviert. Als Ergebnis einer systematischen Untersuchung der Rechtsprechung lassen sich zwei Ideen festhalten: einerseits versuchen die Richter, das Gleichgewicht zwischen Gesundheitsschutz und Grundfreiheiten zu wahren. Andererseits obliegt es den Richtern immer dann, wenn Werte miteinander kollidieren (z.B. nichtwirtschaftliche mit wirtschaftlichen Werten),  in jedem Einzelfall zu entscheiden, welchem Wert der Vorrang gebührt: dem Schutz der menschlichen Gesundheit oder den Marktfreiheiten und den Wettbewerbsregeln (z.B. Patientenmobilität, Embargo auf hormonverseuchtes Rindfleisch, Werbung für Alkohol und Tabak, Kapitaleigentum an Apotheken).
 
    Im spezifischen Bereich der Biomedizin liegen die Akzente auf der Patentierbarkeit von humanen embryonalen Stammzellen, dem Austausch von Patientendaten, sowie im weiteren Sinne, auf der juristischen Definition von Wohlbefinden durch Richter im vergleichenden Recht (Forschungsvorhaben, welches von 2012 bis 2014 von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften durch den KZS-Fonds gefördert wird).