Binnenmarkt

    Mit der Festlegung der Garantie der vier Marktfreiheiten - Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit - im Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft von 1957 wurden die Grundsteine des Binnenmarktes gelegt, dessen Verwirklichungsdatum im Weißbuch über den Binnenmarkt und in der europäischen Einheitsakte auf den 31. Dezember 1992 festgelegt wurde. Auch wenn 20 Jahre nach Ablauf dieser Frist Hindernisse bei der Umsetzung dieser Freiheiten fortbestehen, ist der Binnenmarkt nichtsdestotrotz eine Wirklichkeit geworden. Unsere Forschungsschwerpunkte beziehen sich hier auf die positive Integration (Dynamik der Angleichung von Rechtsvorschriften) und die negative Integration (Beseitigung von Handelshemmnissen und Hindernissen bei der Umsetzung der Personenfreizügigkeit), vor allem in den Bereichen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, aber auch weiter gefasst betreffend die Rolle des Richters bei der Entwicklung des mitgliedstaatlichen Spielraums für ein Eingreifen in das Marktgeschehen (Beihilfen).