Umweltschutz

    Der Erhalt eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt und im weiteren Sinne, einer hohen Lebensqualität für Menschen sind die Hauptziele des europäischen Umweltrechts. Unsere Forschungsschwerpunkte in diesem Bereich umfassen das Integrationsprinzip (Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen) und umgekehrt, die Integration des Menschenrechtsschutzes in die europäische Anpassungspolitik an den Klimawandel, aber auch die Biodiversität und die gemeinsame Agrarpolitik, sowie die Gewichtung durch die europäischen Richter zweier gleich bedeutsamer Anforderungen: die Garantie des Umweltschutzes und der Grundfreiheiten.