EU-Bürgerschaft | |
"Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht" (Art. 9 VEU). Im Zusammenhang mit der EU-Bürgerschaft liegt unser Forschungsschwerpunkt auf den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten der EU-Bürger bzw. noch spezifischer auf Patientenrechten, aber auch auf den Verbindungen zwischen Staatsangehörigkeit und EU-Bürgerschaft im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. |
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